Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BACHMANN GmbH, Saarlandstr. 124a, 44139 Dortmund
und ihren Kunden.
1.2 Das Angebot der BACHMANN GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.4 AGB des Kunden oder Dritten finden keine Anwendung, auch wenn die BACHMANN GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die BACHMANN GmbH auf ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstigen Text Bezug nimmt, das AGB des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin keine Zustimmung mit der Geltung jener AGB. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die BACHMANN GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der BACHMANN GmbH Voraussetzung.
1.6 Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der BACHMANN GmbH abzugeben sind, z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Datensicherheit, Datenschutz
2.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO) beachten.
2.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die BACHMANN GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
2.3 BACHMANN GmbH wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
2.4 Die Verpflichtungen nach den Abs. 2.1 bis 2.3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich der BACHMANN GmbH liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
2.5 Sofern im Rahmen der vertraglichen Beziehung für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO durchgeführt wird, schließen die Vertragsparteien eine gesonderte Auftragsvereinbarung in der die Einzelheiten der Datenverarbeitung geregelt sind.
3. Geheimhaltung
3.1 Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Des weiteren sind insbesondere ausschließlich für den Kunden erstellte Analysen und Handlungsempfehlungen als vertraulich zu behandeln.
3.2 Die Verpflichtungen nach Abs. 3.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
1. ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
2. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
3. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
3.3 Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.
3.4 Die Verpflichtungen nach Abs. 3.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 3.2 nicht nachgewiesen ist.
4. Haftung, Haftungsgrenzen
4.1 BACHMANN GmbH haftet – sofern individualvertraglich nichts anderes geregelt wurde – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
4.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
4.3 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der BACHMANN GmbH.
4.4 Soweit die Haftung der BACHMANN GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der BACHMANN GmbH.
4.5 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von der BACHMANN GmbH erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts oder der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Kunde hält die BACHMANN GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
4.6 Die BACHMANN GmbH haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.
4.7 Für Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet die BACHMANN GmbH nur, soweit sie die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung der BACHMANN GmbH ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
4.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.9 Sämtliche Ansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder in Fällen zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.10 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die BACHMANN GmbH, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber der BACHMANN GmbH resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
5. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
5.1 Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt die BACHMANN GmbH ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von 7 Tagen vom Kunden per E-Mail, in Schriftform oder die Zahlung einer Abschlagsrechnung angenommen werden.
5.2 Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung oder durch die Zahlung der Abschlagsrechnung in Kraft.
Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
5.3 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist in diesem Fall keiner der Parteien möglich. Die Vergütung richtet sich nach Ziffer 10. deser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.4 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verlängern sich Verträge mit einer bestimmten Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum), sofern sie nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
5.5 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
5.6 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch eine der beiden Parteien ist der Kunde verpflichtet die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten.
5.7 Eine Kündigung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform.
5.8 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die BACHMANN GmbH dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 35%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 60%. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag nach terminiertem Beginn des Projektes, berechnet die BACHMANN GmbH dem Kunden 100% des ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr.
6. Referenznennung
6.1 Die BACHMANN GmbH ist berechtigt den Kunden und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen im Internet (inkl. Social-Media), in der Printwerbung, in redaktionellen Texten und sonstigen Medien als Referenz anzugeben und damit zu werben. Zu diesem Zweck darf die BACHMANN GmbH auch Logos des Kunden nutzen, die diesem ggf. auf Anfrage in einem gebräuchlichen Dateiformat vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
6.2 Ferner darf die BACHMANN GmbH Links zu den von ihnen erstellten/gestalteten/konzeptionierten Internet-Seiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren.
6.3 Ein Entgeltanspruch für die in 6.1 und 6.2 genannten Handlungen entsteht für den Kunden nicht.
7. Einsatz von Dritten/Subunternehmen
7.1 Der BACHMANN GmbH ist es gestattet – ohne Einwilligung des Kunden – zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Leistungen Dritter, die die BACHMANN GmbH auf eigenen Namen zur Erfüllung des Auftrags bezieht, werden dem Kunden mit einer Agenturprovision auf die Drittkosten berechnet. Die BACHMANN GmbH trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
7.2 Die von der BACHMANN GmbH eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von der BACHMANN GmbH eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen.
7.3 Der Kunde hat die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse der BACHMANN GmbH zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.
7.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beschafft der Kunde Modelle und Requisiten auf eigene Rechnung und Gefahr. Der Kunde kann hierfür kostenpflichtig die BACHMANN GmbH beauftragen.
7.5 Kann nicht fotografiert/gefilmt werden, weil ein vom Kunden oder auf Anfrage des Kunden von der BACHMANN GmbH rechtzeitig gebuchtes Modell zum Aufnahmetermin nicht erscheint, werden zusätzlich entstehende Kosten für Modellhonorar, Requisiten und Nebenkosten vom Kunden getragen.
8. Zusammenarbeit der Vertragsparteien
8.1 Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien notwendig.
8.2 Die Vertragsparteien benennen jeweils eine verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.
8.3 Hierfür hat der Kunde der BACHMANN GmbH alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen.
Zu den Mitwirkungsleistungen zählt insbesondere auch, dass der Kunde innerhalb angemessener Zeit mitteilt, ob er einen ihm von der BACHMANN GmbH unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung einer Maßnahme mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt, um insbesondere Folgeprozesse nicht zu behindern und etwaige Liefertermine nicht zu verschieben. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.
8.4 Soweit der Kunde der BACHMANN GmbH Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Maßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
8.5 Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird die BACHMANN GmbH von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Die BACHMANN GmbH hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
9. Nutzungsrechte
9.1 Die im Rahmen des Vertrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstige Unterlagen. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
9.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der BACHMANN GmbH im Rahmen dieses Auftrages erbrachten Leistungen. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist.
Sofern nicht anders vereinbart, wird nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nationales Nutzungsrecht eingeräumt.
9.3 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der BACHMANN GmbH.
9.4 Die Arbeiten der BACHMANN GmbH dürfen von dem Kunden oder von diesem beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der BACHMANN GmbH vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
9.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der BACHMANN GmbH.
9.6 Über den Umfang der Nutzung steht der BACHMANN GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
9.7 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung auf Seiten der BACHMANN GmbH angefertigt werden, verbleiben bei der BACHMANN GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die BACHMANN GmbH schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
9.8 Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der BACHMANN GmbH. Nutzt der Kunde solche Werbeideen und/oder Entwürfe von der BACHMANN GmbH oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.
9.9 Bei sämtlichen Leistungen, insbesondere bei Webseiten, Software, Digital- und Printmedien und Medienproduktionen, ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien (z.B. RAW-Dateien, InDesign-Dateien) nicht Bestandteil des Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung.
Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der BACHMANN GmbH. Nach Herausgabe der Quellcodes an den Kunden und der damit verbundenen Editierbarkeit erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung der (rechtlichen) Richtigkeit oder Funktionalität der erbrachten Leistung.
10. Vergütung
10.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, rechnet die BACHMANN GmbH die vertraglichen Leistungen, insbesondere Kreation, Produktion und Implementierung sowie Beratungsleistungen, insbesondere Strategie und Konzeption, auf Tagesbasis ab. Die BACHMANN GmbH erstellt über die erbrachten Leistungen und deren Aufwand eine einfache Dokumentation. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
10.2 Für die Druck- und Produktionskommunikation fallen zusätzliche Kosten an. Soweit nicht anders im Angebot kalkuliert, wird hierfür eine „Handling Fee“ (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 20 % auf den Gesamtauftrag aber mindestens 50,- EUR erhoben.
10.3 Die BACHMANN GmbH stellt dem Kunden das Geleistete monatlich in Rechnung. Alle in Angeboten, Aufträgen und Rechnungen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
10.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder handelt es sich um Pauschalangebote, so kann die BACHMANN GmbH dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der BACHMANN GmbH verfügbar sein.
10.5 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist die BACHMANN GmbH jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die BACHMANN GmbH spätestens mit der Auftragsbestätigung.
10.6 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die BACHMANN GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
Im Falle des Verzugs hält sich die BACHMANN GmbH ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Kunden in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
10.7 Der Kunde ersetzt der BACHMANN GmbH die erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen, die der BACHMANN GmbH in Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Vertrages entstehen. Die Erforderlichkeit und der Umfang von Reisen wird vor Reiseantritt mit dem Kunden abgestimmt. Die BACHMANN GmbH rechnet die Aufwendungen monatlich ab und weist diese Aufwendungen durch entsprechende Belege nach.
10.8 Die BACHMANN GmbH ist dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die BACHMANN GmbH dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
10.9 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der BACHMANN GmbH anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.10 Bei umfangreichen Leistungen ist die BACHMANN GmbH berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Auftragserteilung bei den entsprechenden Drittanbietern erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die BACHMANN GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die BACHMANN GmbH entsteht dadurch nicht.
10.11 Erachtet die BACHMANN GmbH für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so weist die BACHMANN GmbH den Kunden darauf hin. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
11. Webhosting und Domainregistrierung
11.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde und der Auftrag es zulässt, übernimmt die BACHMANN GmbH als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hosting-Systems.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von der BACHMANN GmbH zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
11.3 Der Kunde kann die BACHMANN GmbH beauftragen Domains zu erwerben. Die BACHMANN GmbH ist jedoch auch ohne Beauftragung seitens des Kunden und ohne Absprache berechtigt, entsprechende Domains zu erwerben.
11.4 Das zur Registrierung einer Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen der BACHMANN GmbH und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrator zustande.
11.5 Sollte der Kunde die Domain nutzen wollen, trägt er hierfür die Kosten. Die BACHMANN GmbH behält sich im Einzelfall vor, die Kosten zuzüglich eines Agentur-Aufschlags in Rechnung zu stellen.
12. Sonstiges
12.1 Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BACHMANN GmbH abtreten und nur, soweit die Interessen der BACHMANN GmbH hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
12.2 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
12.3 Nebenbestimmungen außerhalb eines Vertrags und seiner Anlagen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages und der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
12.4 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
12.5 Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung i.S.d. Abs. 14.3 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
12.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für den Sitz der BACHMANN GmbH zuständige Gericht.